creatables Teilnahmebedingungen

Mitmachen können Kreativschaffende sowie Mitarbeitende aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) aus Baden-Württemberg

Für Kreativschaffende gilt:

  • Bewerben können sich Einzelpersonen aus Unternehmen, oder solche die selbstständig arbeiten und ihren Firmensitz in Baden-Württemberg oder in angrenzenden Wirtschaftsräumen haben. Als angrenzende Wirtschaftsräume gelten zusammenhängende Wirtschaftsräume, die über die Landesgrenze hinausreichen, wie z.B. die Metropolregion Rhein-Neckar, die Region Donau-Iller oder der Großraum Konstanz.
  • Mit der Teilnahme am creatables Workshop und des Erhalts von 500 Euro übertragen die teilnehmenden Kreativschaffenden die Rechte an den Ergebnissen des Innovationsworkshops an das jeweilige KMU.
  • Bewerbungsschluss für eine Teilnahme am creatables Workshop ist Sonntag, der 26. Februar 2023. Ende Februar werden sechs Kreativschaffende ausgewählt. Alle Gewinner*innen werden per E-Mail oder telefonisch über die Teilnahme benachrichtigt. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

Für KMUs gilt:

  • Am Workshop am 7.3. und 8.3.2023 können Mitarbeitende aus KMUS mit Firmensitz in der Region Bodensee-Oberschwaben teilnehmen. Die Region Bodensee-Oberschwaben umfasst den Landkreis Bodensee, Ravensburg und Sigmaringen.
  • Mit der Teilnahme am Workshop sowie das Bezahlen von 500 Euro werden die Rechte an den Ergebnissen des Innovationsworkshops an das jeweils beteiligte KMU übertragen. Sie sind jedoch angehalten, die Kreativschaffenden bei weiteren Innovationsprozessen mit einzubeziehen und sie als Dienstleister*innen zu engagieren.
  • Die ausgewählten KMUs bestimmen zwei Mitarbeitende aus dem eigenen Unternehmen, die an beiden Tagen des Workshops teilnehmen.
  • Anmeldeschluss für eine Teilnahme am creatables Workshop ist Sonntag, der 26. Februar 2023. Spätestens Ende Februar werden drei KMUs ausgewählt. Alle teilnehmenden Unternehmen werden per E-Mail oder telefonisch über die Teilnahme benachrichtigt. Die Teilnahme ist nicht übertragbar.

Auswahlverfahren

Über die Auswahl der Teilnehmenden entscheidet das creatables-Projektteam. Die Entscheidungen sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 

Leistungen der MFG und der Unternehmen im Rahmen des Gewinns

  • Im Rahmen des Projekts creatables können die Teilnehmenden einen Platz im Workshop „Take Your Business back to the Future“ gewinnen. In zwei Tagen wird zusammen mit Hilfe von einem Coachingteam, das von der MFG Baden-Württemberg beauftragt ist, ein Innovationsprozess durchlaufen.
  • Im Leistungsumfang ist die Anreise, Verpflegung sowie wenn nötig eine Übernachtung vom 7.3. auf den 8.3.2023 beinhaltet
  • Mit der Teilnahme sind die Kreativschaffenden sowie die KMU Mitarbeitenden verpflichtet an beiden Tagen beim Workshop anwesend zu sein. Bei Krankheit ist dies rechtzeitig mitzuteilen.


Rechtliche Rahmenbedingungen für die Teilnehmer*innen

Mit der Einreichung der Bewerbung erkennen die Teilnehmer*innen die Teilnahmebedingungen von creatables als verbindlich an und erteilen ihr Einverständnis, dass Bild- und Textmaterial des/der Bewerber*in im Falle einer Teilnahme verwendet und als Druckwerk der MFG, auf der Website der MFG, als Pressemitteilung und über ihre Social Media Kanäle veröffentlicht werden darf. Hierfür wird vorrangig das beim Workshop selbst entstehende Bild- und Textmaterial verwendet.

Die Teilnehmer*in bzw. der/die zeichnungsberechtigte Vertreter*in erklärt sich mit der elektronischen Speicherung ihrer/seiner persönlichen Daten zur Abwicklung des Workshops creatables einverstanden. Alle Daten werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die MFG das Recht vor, Teilnehmer*innen von dem Workshop auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer*innen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen.

Die MFG behält sich vor, das Mitwirken am Workshop zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht sie insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Workshops nicht gewährleistet werden kann.

Die MFG haftet als Veranstalterin des Programms nur für Schäden, welche von ihr oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. In gleichem Umfang haftet der Veranstalter und/oder seine Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden, die durch die Teilnahme an dem Programm am Computer, an anderer Ausrüstung oder Software der Teilnehmer*innen oder einer anderen Person entstehen. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtigen Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

Änderungen bleiben vorbehalten.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Stand: 16. Januar 2023

 Verena Bächle
Verena Bächle

Projektleitung Cross-Innovation

und Unternehmensvernetzung